Was
ist IGeL, und was das für Sie bedeutet?
IGeL
= Individuelle Gesundheits-Leistungen
= sind ärztlich empfehlenswerte Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der
und gefragt werden.
Sie dienen der individual-medizinischen Verbesserung der gesund- heitlichen Versorgung über den Standard der GKV-Leistungen hinaus.
Es
gibt ganze Vielfalt von Maßnahmen, Behandlungen und Leistun-gen
die nicht von der Krankenkasse übernommen werden können oder dürfen. Die
Anwendung von z.B. Magnetfeldtherapie oder Stoßwelle in der Schmerztherapie ist
bekanntlich sehr wirksam und schonend für Sie, die Kostenübernahme über die
Kassen ist jedoch nicht möglich. Bestimmte Operationen (z.B. Entfernung von
Stil- oder Alterswarzen) gehören auch dazu.
Wirtschaftlichkeitsgebot:
Die Leistungen
müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des
Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder
unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die
Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
(§ 12 des 5. Sozialgesetzbuches (SGB V- zweiter Abschnitt)
Somit entstand eine (mittlerweile) lange Liste von Leistungen, die mit Ihnen auf Basis einer individuellen Vereinbarung (Privatbehand-lung) liquidiert werden. Die Preise sind nicht willkürlich ausgedacht sondern an die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) angepasst. Die IGeL – Behandlungen sind nicht besser oder schlechter, sondern anders – sie erweitern unsere Möglichkeiten, Ihnen sicher und wirksam zu helfen. Die Konsequenzen einer Privatbehandlung bedeuten für Sie, dass sie zu Ihrer Last erfolgen, und durch die Krankenkasse auch nachhinein nicht erstattet werden können. Auch ein Splitting (Teilen der Leistung) d.h. einen Teil über die Chipkarte und darüber hinaus einen Anteil privat abzurechnen ist nicht zulässig! Zulässig ist jedoch eine Diagnose zu stellen oder Beratung als Kassenleistung abzurechnen und die Behandlung (in einer weiteren Sitzung) als IGeL-Leistung durchzuführen. Auch zulässig ist ein Krankheitsbild als GKV-Leistung und ein anderes privat-ärztlich zu behandeln.
Sollten Sie, liebe
Patientin / lieber Patient eine
Behandlung aus dem unten
aufgeführten Katalog wünschen, müssen Sie wissen, dass die Kosten der
Behandlung ausschließlich zu Ihrem Lasten fallen und von der
Krankenkasse (bis auf einige, eher wenige Ausnahmen) nicht übernommen werden.
- Die Bezahlung erfolgt jeweils am Behandlungstag als Barzahlung.
- Die für die Behandlung ggf.
erforderliche Präparate können auch nicht zu Lasten der Krankenkasse verordnet
werden.
- Eine feingewebliche
Untersuchung des entfernten Gewebes durch einen Histologen kann auch als
Sonderleistung gewünscht werden (separate Rechnung).
Hier einige Beispiele:
(Diagnose
/ Behandlung) GOÄ Nr Preis in €uro
Eigenblutstufentherapie A 284 30.-
Akupunktur (Beratung) 269a 30.-
Akupunktur (Körper) 269a
30.-
weitere Sitzungen 269 20.-
Raucherentwöhnung A34 30.-
weitere Sitzungen A34 20.-
Behandlung der Gonarthrose mit:
- Homöopathie (Zeel
P) 301 30.-
- Hyalate
(z.B. Synvisc; Med. mitgebracht) 301 25.-
Lipomentfernung (Fettgeschwulst) 2405 ca.
100.-
Magnetfeldtherapie 15.-
Stoßwellentherapie 1800 86.-
VHO – Spange
Materialkosten 26.-
Modellieren und Einsetzen A2011 101.-
Zweite Spange (gleiche Sitzung) B2011 50.-
Bescheinigungen:
- Attest (Schule,Sport) 70 5.-
- mit Diagnose 70/5 ab 10.-
- mit Untersuchung 70/7 ab 20.-
- Gutachten (klein) 80 40.-
Kopien (je Seite) 96 0,20